Was ist ambulant betreutes Wohnen?
Ambulant betreutes Wohnen bedeutet stundenweise Unterstützung und Hilfestellung durch Fachkräfte (ambulante Dienste) für ein selbstständiges Wohnen von psychisch, geistig oder körperlich beeinträchtigter Menschen. Art und Umfang der Betreuung sowie die Anzahl der Betreuungsstunden orientieren sich am persönlichen Bedarf des erkrankten Menschen und werden in einem sogenannten individuellen Hilfeplan geregelt.
Auf der Grundlage der §§ 53, 54 SGB XII, in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr.6 SGB IX soll ambulant betreutes Wohnen eine nachgehende Hilfe zur Absicherung ärztlicher Maßnahmen, Unterstützung bei der Eingliederung der psychisch Kranken und Behinderten in das Arbeitsleben sowie Förderung der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft bieten.
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