Betreutes Wohnen
Was ist ambulant betreutes Wohnen?
Ambulant betreutes Wohnen bedeutet stundenweise Unterstützung und Hilfestellung durch Fachkräfte (ambulante Dienste) für ein selbstständiges Wohnen psychisch erkrankter Menschen. Art und Umfang der Betreuung sowie die Anzahl der Betreuungsstunden orientieren sich am persönlichen Bedarf des erkrankten Menschen und werden in einem sogenannten individuellen Hilfeplan geregelt.
Auf der Grundlage der §§ 53, 54 SGB XII, in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr.6 SGB IX soll ambulant betreutes Wohnen eine nachgehende Hilfe zur Absicherung ärztlicher Maßnahmen, Unterstützung bei der Eingliederung der psychisch Kranken und Behinderten in das Arbeitsleben sowie Förderung der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft bieten.
Auf diesen Seiten stellen wir einen Überblick über das Thema für Sie zusammen:
- FAQs für BeWo Anbieter beim LVR
- FAQs für BeWo Anbieter beim LWL
- FAQs für BeWo Anbieter beim LWV-Hessen
Der Abschlussbericht des Forschungsprojektes IH-NRW "Selbstständiges Wohnen behinderter Menschen - Individuelle Hilfe aus einer Hand" ist erschienen und kann hier heruntergeladen werden.

