Bereits zum 1. Januar 2018 wurde im Rahmen der zweiten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) das Budget für Arbeit eingeführt. Es soll werkstattberechtigten Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. Enthalten sind darin ein Lohnkostenzuschuss für das Unternehmen sowie diverse Betreuungsleistungen.
Um das Angebot bekannter zu machen, hat REHADAT, das Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, ein Erklärvideo veröffentlicht, das die einzelnen Schritte der Beantragung anhand eines konkreten Beispiels veranschaulicht.
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