Ambulante und stationäre Jugendhilfe: So unterstützt Sie der BeWoPlaner

Die Jugendhilfe wird im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt. Das SGB VIII ist ein Instrument zur Vorbeugung, zur Hilfestellung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Mädchen und Jungen, jungen Frauen und jungen Männern. Das Gesetz verpflichtet die Jugendämter zur Hilfe und schafft den Rahmen für die Unterstützung von Sorgeberechtigten, Müttern sowie Vätern zum Wohle ihrer Kinder. Es soll Kindern und Jugendlichen Recht und Stimme verschaffen und Handwerkszeug sein für Fachkräfte und engagierte Menschen.

In der ambulanten Jugendhilfe sind die Abläufe ähnlich wie beim Ambulant betreuten Wohnen. Der vom Kostenträger – in diesem Fall das Jugendamt – bewilligte Hilfebedarf muss dokumentiert und abgerechnet werden. Dabei leistet der BeWoPlaner wertvolle Unterstützung.

Das gilt auch für den stationären Bereich der Jugendhilfe, bei dem viele unserer Kunden ebenfalls auf den BeWoPlaner vertrauen. Wer ein günstiges, dokumentenechtes Dokumentationssystem sucht, ist mit dem BeWoPlaner auch für die stationäre Jugendhilfe gut beraten.

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