Schulbegleitender Dienst: So unterstützt Sie der BeWoPlaner
Mit Hilfe des schulbegleitenden Dienstes soll Kindern und Jugendlichen mit seelischer, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung geholfen werden, ihren Alltag in der Schule möglichst selbstständig zu gestalten und am Unterrichtsgeschehen teilzuhaben. Hilfestellung dabei leistet der BeWoPlaner mit einem spezialisierten Modul für den schulbegleitenden Dienst. Dazu wurde der BeWoPlaner mithilfe von Praktikern entsprechend den Anforderungen dieses Tätigkeitsbereichs angepasst und erweitert.
So unterstützt Sie der BeWoPlaner nicht nur bei der Vermittlung von adäquaten Betreuer:innen. Er hilft auch bei einem der drängendsten Probleme, die der schulbegleitende Dienst mit sich bringt: kurzfristig Ersatz zu finden, wenn die bisherige Betreuungsperson einmal ausfällt.
Um eine Schulbegleitung beantragen zu können, muss eine ärztliche Diagnose vorliegen. Ist die Diagnose gestellt, kann der Antrag beim zuständigen Kostenträger eingereicht werden. Das Jugendamt ist zuständig bei Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (nach §35a SGB VIII).
Für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen muss die Eingliederungshilfe beim Sozialamt beantragt werden (nach §54 SGB XII). Das Amt legt im Bescheid die Art der Hilfe und deren zeitlichen Umfang sowie die erforderliche Qualifikation der Betreuungsperson fest.
Gut zu wissen
Für den schulbegleitenden Dienst und auch für den Familienunterstützenden Dienst (FuD) haben wir ein speziell darauf zugeschnittenes günstiges Lizenzmodell entwickelt. Eine Schulbegleitung kostet für Sie als Anbieter:in lediglich 1 Euro pro Monat*.
*Preis in netto zzgl. Mehrwertsteuer. Außerdem fallen Kosten für die Einrichtung, Verwaltungslizenzen und ggfs. für Support und Schulung an.
Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gerne. Nutzen Sie auch die Vorteile unserer kostenlosen Präsentation.