Eine Auszeit für Betreuende ermöglichen

Familienunterstützender Dienst, Familienentlastender Dienst oder Fachdienste für Offene Hilfen: Diese Angebote unterstützen und entlasten Familien, die ein Kind, einen Jugendlichen oder einen Erwachsenen mit Behinderung betreuen.

Familie H. hat drei Kinder. Eines davon ist schwerbehindert. Die Eltern benötigen für die Betreuung viel Zeit. Sie würden aber auch gern Zeit mit den Geschwistern verbringen und ab und zu selbst etwas unternehmen. Verwandte oder Bekannte, die die Betreuung zeitweise übernehmen könnten, gibt es nicht. Hier kann der Familienunterstützende Dienst (FuD) einspringen und Entlastung bieten. Je nach Region heißt er auch Familienentlastender Dienst (FeD). Die Angebote richten sich an Familien, die zuhause ein Kind, einen Jugendlichen oder einen Erwachsenen mit Behinderung betreuen.

Die Dienste können Angehörige entlasten, wenn diese:

  • eine Erholungsphase benötigen,
  • etwas für sich selbst, für andere Familienmitglieder, für ihre Beziehung oder für ihren Beruf tun möchten,
  • an gesellschaftlichen Aktivitäten oder Freizeitveranstaltungen wie Sport, Kino, Theater etc. teilnehmen möchten,
  • ins Krankenhaus müssen oder ein Kuraufenthalt notwendig ist.

Die Mitarbeitenden von FuD und FeD übernehmen in solchen Fällen zeitweise die kompetente Betreuung des Menschen mit Behinderung. Das gibt den Angehörigen die Möglichkeit zur Erholung und schafft Freiräume, sodass sie auch mal eigene Bedürfnisse verwirklichen oder anderen Aktivitäten nachgehen können. Die Betreuung findet ambulant, in der Wohnung oder im Wohnumfeld der Familie statt. Sie kann beispielsweise in den Räumen des Anbieters, in Gruppeneinrichtungen oder bei Ausflügen stattfinden. Auch Fachdienste für Offene Hilfen bieten Familienunterstützende Dienste und zugleich weitere Unterstützung an, wie etwa Frühförderung, Schulbegleitung oder ambulante Pflegedienste. FuD, FeD und Offene Hilfen sind somit Alternativen zu stationären Betreuungseinrichtungen. Sie ermöglichen es Menschen mit Beeinträchtigungen, mehr am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, ihre persönlichen Fähigkeiten zu entwickeln und ein selbstständigeres Leben zu führen.

Individuell zugeschnittene Unterstützung

Wie die Unterstützung aussieht, wie häufig und wo sie erfolgt, richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Familie. All das wird gemeinsam mit der Familie und dem betroffenen Familienmitglied besprochen und festgelegt. So kann die Betreuung stundenweise, an einem oder mehreren Tagen pro Woche oder auch über mehrere Tage hinweg stattfinden.

Die Unterstützung kann eine ganze Reihe von Leistungen umfassen, etwa:

  • pflegerische Hilfen
  • Hilfe beim Training von Alltagsfähigkeiten wie Duschen, sich Anziehen, Kochen
  • sozialpädagogische Beratung und Begleitung der Familien, etwa um den Lebensalltag zu bewältigen
  • psychosoziale Hilfen
  • Gestaltung der Freizeit, etwa Spazierengehen, Sport treiben, Basteln
  • Begleitung zu Ärzt:innen, Therapeut:innen oder zu Behörden
  • Betreuung bei Gruppenaktivitäten, etwa am Wochenende, in Ferienzeiten oder bei Gruppenreisen
  • Betreuung am Abend oder am Wochenende
  • Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, etwa Kursen für Menschen mit geistiger Behinderung
  • Beratung zu unterschiedlichen Lebensbereichen wie Schule, Ausbildung oder Beruf
  • Beratung und Unterstützung bei Anträgen oder Geldangelegenheiten
  • Beratung zu sozialrechtlichen Fragen, etwa zu Sozialleistungen
  • Fahrdienste, zum Beispiel zur Schule, zum Arzt oder zu Freizeitaktivitäten
  • Unterstützung in Krisensituationen

Wo finde ich Informationen und wer sind die Anbieter?

Informationen zu FuD oder FeD können Träger der Eingliederungshilfe und Pflegekassen geben. Bei Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen kann das Jugendamt Auskunft geben, bei Menschen, die Hilfe zur Pflege erhalten möchten, das Sozialamt. Angehörige können sich außerdem an eine unabhängige Teilhabeberatung wenden. Diese Einrichtungen können auch über Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, über Fördermöglichkeiten, Pflegegrade und Selbsthilfegruppen informieren.

Anbieter von FuD oder FeD sind meist Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Rotes Kreuz, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt oder Paritätischer Wohlfahrtsverband. Auch Behindertenverbände wie die Lebenshilfe und ambulante Pflegedienste, insbesondere ambulante Kinderpflegedienste, bieten FuD oder FeD an. Das gilt manchmal auch für Selbsthilfegruppen. FuD und FeD arbeiten dabei mit anderen Einrichtungen, etwa mit Einrichtungen der Behindertenhilfe, ambulanten Diensten oder Fachbehörden, zusammen, um Überschneidungen zu vermeiden.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für FuD oder FeD können von verschiedenen Leistungsträgern übernommen werden. Wer dies ist, hängt von der individuellen Situation ab. Sinnvoll ist es daher, sich von den Einrichtungen, die FuD oder FeD anbieten, zur Kostenübernahme beraten zu lassen. In manchen Fällen müssen auch Zuzahlungen geleistet oder ein Eigenbetrag gezahlt werden.

Mögliche Kostenträger sind:

  • Träger der Eingliederungshilfe: bei Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit körperlichen oder mehrfachen Behinderungen
  • die Pflegekasse, etwa wenn ein Pflegegrad vorliegt
  • das Sozialamt
  • das Jugendamt, etwa bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung
  • in manchen Fällen die Krankenkasse.

Gut zu wissen: Leistungen des FuD oder FeD können gleichzeitig über die Pflegekasse und die Eingliederungshilfe finanziert werden. Die Pflegekasse übernimmt dabei Leistungen, die die Familie entlasten, während die Eingliederungshilfe Leistungen finanziert, die den Menschen mit Behinderung selbst unterstützen. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich bei beiden Einrichtungen zu erkundigen und eine Kostenübernahme zu beantragen.

Mitarbeitende mit unterschiedlicher Ausbildung

Die Aufgaben des Familienunterstützenden oder Familienentlastenden Dienstes können von Menschen mit unterschiedlicher beruflicher Ausbildung übernommen werden. In der Regel arbeiten hauptberufliche, nebenberufliche und ehrenamtliche Mitarbeitende zusammen. Zu den Betreuenden zählen ausgebildete pädagogische Fachkräfte wie Sonderpädagog:innen, Erzieher:innen, Heilpädagog:innen oder Sozialpädagog:innen. Daneben können Pflegekräfte, Auszubildende oder Studierende in sozialen Berufen, Teilnehmende des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) und ehrenamtliche Helfer:innen Aufgaben des FuD oder FeD übernehmen. Um eine hohe Qualität sicherzustellen, sollten die Mitarbeitenden regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen.

Aus der BeWoPlaner-Redaktion
Text: Christine Amrhein
Foto: Adobe Stock

Quellen

Familienunterstützender Dienst (FuD). Infos auf der Webseite Familienratgeber.de https://www.familienratgeber.de/lebensbereiche/familie-partnerschaft/familienunterstuetzender-dienst-fud

Caritas-Glossar: Familienunterstützender (FuD), Familienentlastender Dienst (FeD).

Deutscher Caritasverband e. V. https://www.caritas.de/glossare/familienunterstuetzender-fud-familienent 

Familienunterstützender Dienst. Unterstützung für die ganze Familie. Lebenshilfe München e. V. https://www.lebenshilfe-muenchen.de/beratung-unterstuetzung/fud/ 

Familienunterstützender Dienst. Informationen von beta Institut gemeinnützige GmbH https://www.betanet.de/familienunterstuetzender-dienst.html