Kein Spiel ohne Regeln – wie digitale Lösungen Teilhabe ermöglichen

Digitale Teilhabe im Fokus: Ein Beitrag von Mike Gahn

Jedes Spiel braucht Regeln. Sie schaffen einen gemeinsamen Rahmen und sorgen dafür, dass alle unter den gleichen Voraussetzungen antreten können. Für unsere Gesellschaft sollte das nicht anders sein. Wenn wir von Teilhabe sprechen, dann geht es darum, dass jeder Mensch die gleichen Chancen hat, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Und im Jahr 2026 bedeutet das natürlich längst auch digitale Teilhabe.

Digitalisierung ist dabei weit mehr als der Einsatz neuer Technik. Richtig eingesetzt kann sie auf zwei Ebenen Teilhabe fördern: Sie stärkt die Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung und unterstützt die Fachkräfte der Eingliederungshilfe bei ihrer täglichen Arbeit.

Warum digitale Teilhabe Regeln braucht

Die Spielregeln unseres Alltags haben sich verändert. Kommunikation, Bildung, Einkaufen oder Behördengänge finden heute vielfach digital statt. Wer hier ausgeschlossen wird, hat oft auch schlechtere Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe – insbesondere Menschen mit Behinderung, wenn digitale Angebote nicht barrierefrei gestaltet sind.

Wie im Sport braucht es daher auch für die digitale Teilhabe verlässliche Spielregeln. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)1 hat Deutschland den European Accessibility Act in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 28. Juni 2025 gelten verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit zahlreicher Produkte und Dienstleistungen, darunter Online-Shops, Apps, Software oder Bankdienstleistungen. Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, müssen ihre digitalen Angebote nach anerkannten Barrierefreiheitsstandards gestalten, Informationen zur Barrierefreiheit veröffentlichen und Nutzer:innen die Möglichkeit geben, bestehende Barrieren zu melden. So soll sichergestellt werden, dass digitale Angebote für möglichst viele Menschen zugänglich sind und Teilhabe nicht an technischen Hürden scheitert.

„Zwar hat das BFSG die Online-Welt nicht komplett barrierefrei gestaltet, allerdings ist das Thema dadurch mehr in die öffentliche Wahrnehmung gerückt – ein erster Gewinn!“

Doch zwischen Anspruch und Wirklichkeit besteht weiterhin eine große Lücke. Das zeigt eine gemeinsame Untersuchung2 von Aktion Mensch, Google, BITV-Consult, UDG und der Stiftung Pfennigparade. Nur rund ein Drittel der untersuchten Online-Shops war kurz vor Inkrafttreten des BFSG barrierefrei nutzbar. Besonders häufig scheitert es an grundlegenden Anforderungen wie der Bedienbarkeit per Tastatur, ausreichenden Farbkontrasten oder einer verständlichen Navigation. Die Studie macht deutlich: Verbindliche Regeln sind ein wichtiger Schritt, ihre konsequente Umsetzung bleibt jedoch eine der zentralen Aufgaben der kommenden Jahre.

Zwar hat das BFSG die Online-Welt nicht komplett barrierefrei gestaltet, allerdings ist das Thema dadurch mehr in die öffentliche Wahrnehmung gerückt – ein erster Gewinn! Und selbst kleinere Unternehmen, die nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, haben nachgezogen und ihre Online-Auftritte verbessert.

Mittlerweile gibt es zahlreiche nützliche Anleitungen für mehr Teilhabe im Netz, zum Beispiel der Leitfaden für barrierefreies Posten auf Social Media von der Universität Bonn3 oder Checklisten des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung für die digitale Kommunikation.4

Es zeigt: Regeln sind nicht mit Verboten gleichzusetzen. Sie können auch ein Motor für mehr gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein sein. Ähnlich wie die Fair-Play-Regeln im Sport.

Künstliche Intelligenz als Chance für mehr Teilhabe

Künstliche Intelligenz (KI) verändert die digitale Welt rasant und eröffnet auch für Menschen mit Behinderung neue Möglichkeiten, etwa durch automatische Untertitel, Vorlesefunktionen, Übersetzungen, leichte Sprache oder KI-unterstützte Assistenzsysteme. Dass diese Technologien längst im Alltag angekommen sind, zeigt eine aktuelle Studie5 der Aktion Mensch: Bereits 73 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigung nutzen KI-Anwendungen, mehr als ein Drittel setzt sie gezielt ein, um die Kommunikation zu erleichtern. Gleichzeitig hat ein Viertel der Befragten bislang noch keinen Zugang zu KI gefunden. Die Studie macht deutlich: Digitale Innovationen können Teilhabe fördern. Ihr Potenzial entfalten sie aber nur, wenn sie für alle zugänglich sind.

Die Studie leitet daraus vier zentrale Handlungsempfehlungen ab:

  • Inklusive KI von Anfang an mitdenken: Barrierefreiheit, Transparenz, Nichtdiskriminierung und die Beteiligung von Menschen mit Behinderung sollten fester Bestandteil der Entwicklung von KI-Systemen sein.
  • Digitale Kompetenzen stärken: Barrierefreie Schulungsangebote und niedrigschwellige Möglichkeiten, KI kennenzulernen und auszuprobieren, sollen allen Menschen den Zugang zu neuen Technologien erleichtern.
  • KI gezielt für mehr Teilhabe einsetzen: Dort, wo Künstliche Intelligenz nachweislich Barrieren abbaut – etwa in Bildung, Arbeit oder im Alltag –, sollte sie konsequent genutzt und ihre Auswirkungen regelmäßig überprüft werden.
  • Digitalisierung als Chance verstehen: KI und digitale Technologien können gesellschaftliche Teilhabe fördern, ersetzen aber nicht analoge Angebote. Nicht alle Menschen können oder möchten digitale Lösungen nutzen.

Digitalisierung schafft Freiräume für die Menschen

Digitale Lösungen stärken nicht nur die Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung. Sie können auch dazu beitragen, die Arbeit in der Eingliederungshilfe spürbar zu erleichtern. Denn die Sozialwirtschaft steht vor großen Herausforderungen: steigende Kosten, Fachkräftemangel und ein hoher Verwaltungsaufwand binden wertvolle Ressourcen, die eigentlich den Menschen zugutekommen sollten.

Hier setzt Digitalisierung an: nicht als Ersatz für menschliche Begleitung, sondern als Werkzeug, das mehr Zeit für genau diese Begleitung schaffen kann. Der Evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) fordert daher auch zu Recht, Einsparpotenziale nicht bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung zu suchen, sondern unnötige Bürokratie abzubauen. „Die Kommunen brauchen Entlastung. Darüber besteht überhaupt kein Streit. Die entscheidende Frage lautet aber: Sparen wir bei den Menschen – oder sparen wir dort, wo unnötige Bürokratie Zeit, Geld und Personal bindet?“6, sagt Dietmar Prexl, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Stetten und Mit-Initiator der Kampagne „Nicht am Menschen sparen“.

Seine Antwort ist eindeutig: „Unsere Erfahrung zeigt: Es gibt erhebliche Effizienzpotenziale, wenn Leistungsträger und Leistungserbringer gemeinsam Prozesse vereinfachen, Standards vereinheitlichen und Digitalisierung konsequent nutzen. Genau dort müssen wir ansetzen.“

Digitale Lösungen können Verwaltungsabläufe vereinfachen, Doppelarbeit vermeiden und Informationen schneller verfügbar machen. Die dadurch gewonnenen Freiräume schaffen Zeit für das Wesentliche: die persönliche Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung.


Über den Autor:

Mike Gahn ist Geschäftsführender Gesellschafter der ownSoft GmbH und Vizepräsident der IHK Köln, und dort zuständig für den Bereich Digitalisierung und Künstliche Intelligenz.